Für Mikroprojeke, deren Aktivitäten aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht durchgeführt werden können, bietet das Programm die Möglichkeit…
- …die Mikroprojektdauer zu verlängern.
- …die Aktivitäten über Videokonferenz oder Livestream durchzuführen.
Bitte beachten Sie vor dem Antrag auf eine Mikroprojektänderung die detaillierten Bedingungen unten.
Trotz der aktuellen Schwierigkeiten haben einige Mikroprojekte ihre Aktivitäten bereits begonnen oder werden mit deren Umsetzung in naher Zukunft beginnen. Darüber freut sich das Programm sehr und möchte die Mikroprojektträger bei der Verwirklichung ihrer Aktionen unterstützen. Die aktuellen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie treffen grenzüberschreitende Projekte besonders und vor allem kleine Strukturen, die sich mit Kultur, Jugendarbeit und Bürgerbegegnungen beschäftigen. Damit die Mikroprojektträger trotz der schwierigen Situation ihre Aktivitäten noch bis zum Ende der verordnungsrechtlichen Programmdauer am 31.12.2022, durchführen können, hat das Programm die folgenden Sonderregelungen für Mikroprojekte beschlossen:
1. Verlängerung der Laufzeit des Mikroprojekts
Die Mikroprojekte hatten bereits die Möglichkeit, den Beginn ihrer Aktivitäten bei gleichbleibender Dauer des Mikroprojekts zu verschieben. Ab sofort haben sie ferner die Möglichkeit, die in ihrem Antrag auf EFRE-Förderung enthaltenen Laufzeit des Mikroprojekts zu verlängern. Der diesbezügliche Antrag kann mit Hilfe eines speziellen Formulars gestellt werden. Sofern durch die Verlängerung die Gesamtdauer von 18 Monaten überschritten wird, müssen die Mikroprojektpartner in diesem Formular erläutern, warum die im Antrag auf EFRE-Beteiligung beschriebenen Maßnahmen nicht innerhalb der Höchstdauer von 18 Monaten durchgeführt werden können.
Eine Verlängerung der Projektlaufzeit über das auf den 31. Dezember 2022 festgelegte Enddatum der Förderfähigkeit der Programmausgaben hinaus ist ausgeschlossen.
Außerdem muss das Budget bei einer Verlängerung der Projektlaufzeit unverändert bleiben. Das Hinzufügen von neuen Aktionen im Zeitraum der Verlängerung ist nicht erlaubt.
Das Standardantragsformular finden Sie unter der Rubrik „Mikroprojekte“ auf der Website des Programms. Es muss nur in einer Sprache ausgefüllt werden, von dem federführenden Begünstigten des Projekts unterschrieben werden und ist im Original per Post sowie vorab per E-Mail an das Gemeinsame Sekretariat an die E-Mail-Adresse microprojets@interreg-gr.lu zu senden. Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden, unvollständige Anträge sind unzulässig und werden abgelehnt. Nach Prüfung des Verlängerungsantrags durch das Gemeinsame Sekretariat erhält der federführende Begünstigte ein Benachrichtigungsschreiben, in dem die Verlängerung der Laufzeit bewilligt oder abgelehnt wird. Dieses Dokument wird dem EFRE-Zuwendungsvertrag beigefügt und stellt die Zusatzvereinbarung dar.
Der Antrag auf Projektverlängerung muss vor dem Versenden des Abschlussberichts und spätestens 1,5 Monate vor dem ursprünglich geplanten Ende des Mikroprojekts gestellt werden.
2. Durchführung von Aktivitäten per Videokonferenz oder Livestream
Der Leitfaden für Mikroprojektpartner (Seite 27) sieht bereits die Möglichkeit vor, dass Mikroprojekte ihre geplanten Aktivitäten in Präsenz auf Videokonferenz- oder Streaming-Format umstellen können, allerdings nur in begründeten Ausnahmefällen, d. h. nur dann, wenn eine Verschiebung der Veranstaltung innerhalb der vorgesehenen Dauer nicht möglich ist.
In diesem Zusammenhang werden die Pauschalbeträge dafür anders sein. Die Europäische Kommission hat uns mitgeteilt, dass die in dem Antrag auf EFRE-Förderung angegebenen und genehmigten Pauschalbeträge für Aktivitäten in Präsenz nicht auf die Durchführung der gleichen Aktivitäten im virtuellen Format angewendet werden können. Die Pauschalbeträge wurden nämlich auf der Grundlage der Kosten für die Organisation von Präsenzveranstaltungen berechnet. Da die Kosten im Zusammenhang mit der Organisation von Videokonferenz- oder Livestream-Veranstaltungen davon abweichen, wird das Programm einen neuen Pauschalbetrag berechnen, der die Umsetzung von Präsenzveranstaltungen im virtuellen Format ermöglicht.
Das Programmteam tut sein Bestes, um diese zusätzliche Lösung anzubieten und den neuen Betrag so schnell wie möglich zu kommunizieren. Da wir jedoch den genauen Betrag dieser Alternativlösung noch nicht kennen, empfehlen wir den Mikroprojektträgern dringend folgende Reihenfolge zu beachten:
- Verschiebung der Aktivitäten innerhalb der geplanten Dauer des Mikroprojekts → es sind keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.
- Wenn es nicht möglich ist, die Aktivitäten innerhalb der festgeschriebenen Dauer zu verschieben, Antrag auf eine Verlängerung der Dauer des Mikroprojekts ohne Änderung des Budgets. → Antrag auf Verlängerung über das Formular hier.
- Als letzten Ausweg: Die Aktivitäten im virtuellen Format umsetzen.