Während der Projektlaufzeit hat die TFG 2.0 insgesamt 10 Informationsvermerke, 7 Rechtsgutachten, 5 Gesetzesfolgenabschätzungen und 5 Bestandsaufnahmen gefertigt und zwar in den Rechtsgebieten Arbeits-, Bildungs-, Steuer- und Sozialrecht. Von den erarbeiteten Lösungsvorschlägen sind drei umgesetzt worden und fünf teilweise. Des Weiteren wurden 400 Anfragen bearbeitet, was zur Beseitigung unterschiedlichster Hemmnisse beigetragen hat. Von den verfassten Arbeitsergebnissen haben alle Teilregionen der Großregion profitiert.
Nach Auslaufen der Anschubfinanzierung durch Interreg haben es die ehemaligen und neuen strategischen sowie finanzierenden Projektpartner geschafft, die TFG als ein Projekt der Großregion bei der Arbeitskammer des Saarlandes zu verstetigen.