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Das INTERREG-Programm Großregion fördert grenzüberschreitende Kooperationen zwischen lokalen und regionalen Partnern aus den verschiedenen Gebieten der Großregion.

Mittels dieser verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit soll der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt des großregionalen Raums gestärkt und eine Verringerung der grenzbedingten Hemmnisse erzielt werden.

Gefördert werden können sowohl kleinräumige Kooperationen in einzelnen Teilgebieten als auch großangelegte Projekte auf der Ebene der gesamten Großregion.

Interreg Großregion

Interreg

Europäische territoriale Zusammenarbeit

Die Europäische Union fördert die Zusammenarbeit zwischen Regionen und Ländern, um deren wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu unterstützen und das Hindernis der Grenzen zu überwinden.

Diese Europäische Territoriale Zusammenarbeit (Interreg) ist in mehrere Bereiche gegliedert:

  • grenzüberschreitend (Interreg A),
  • transnational (Interreg B),
  • interregional (Interreg C),
  • Zusammenarbeit der Regionen in äußerster Randlage (Interreg D)

Interreg A – Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

37,5% der EU-Bevölkerung leben in Grenzgebieten, entlang von 38 Binnengrenzen, die aus geografischen und sprachlichen Barrieren bestehen und oft die Narben europäischer Kriege tragen. Interreg wurde 1990 als Gemeinschaftsinitiative ins Leben gerufen und im Jahr 2000 zu einem formellen “Ziel” der europäischen Kohäsionspolitik umgestaltet.

Die europäische grenzüberschreitende Zusammenarbeit, bekannt als Interreg A, unterstützt die Zusammenarbeit zwischen NUTS III-Regionen aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten, die direkt an den Grenzen liegen oder an diese angrenzen. Sie zielt darauf ab, gemeinsame Herausforderungen, die in den Grenzregionen identifiziert wurden, zu bewältigen und das ungenutzte Wachstumspotenzial in den Grenzregionen zu nutzen und gleichzeitig den Kooperationsprozess im Sinne einer harmonischen Gesamtentwicklung der Union zu verstärken.

Die Großregion: Was ist das?

Die Großregion, das ist ein heterogener Raum, der vier EU-Mitgliedstaaten – Luxemburg-Belgien-Deutschland Frankreich, fünf Regionen und drei Sprachen (Deutsch, Französisch, Luxemburgisch) umfasst.

Auf einer Fläche von 65 401 km2 leben rund 11,4 Millionen Menschen.

Hier sehen Sie einen Umriss des Kooperationsgebietes des Programms INTERREG V A Großregion.

Organisation des Programms

Verschiedene Instanzen sind an der Verwaltung des Programms INTERREG V A Großregion beteiligt. Die folgenden Umschalter geben einen Überblick über die Strukturen und Organe der Programmverwaltung.

Das INTERREG-Programm stützt sich auf ein Netzwerk öffentlicher Einrichtungen, die das Kooperationsprogramm ausgearbeitet haben und für seine Umsetzung verantwortlich sind. Diese Partnerbehörden sind auch für die Auswahl der geförderten Projekte zuständig und begleiten deren
Umsetzung mit. Sie sind in den politischen Entscheidungsgremien des Programms INTERREG V A Großregion, dem Begleit- und Lenkungsausschuss, vertreten.

Die elf Partnerbehörden des Programms sind:

  • das Großherzogtum Luxemburg,
  • die Wallonie,
  • die Föderation Wallonien-Brüssel,
  • die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens,
  • die Präfektur der Region Grand-Est,
  • der Regionalrat Grand-Est,
  • der Departementrat des Departements Meurthe-et-Moselle,
  • der Departementrat des Departements Meuse,
  • der Departementrat des Departements Moselle,
  • Rheinland-Pfalz
  • und Saarland.

Der Begleitausschuss ist das Entscheidungsgremium des Programms INTERREG Großregion. Er legt die Strategie des Programms INTERREG Großregion fest und stellt die Effizienz und Qualität der Umsetzung des Kooperationsprogramms sicher.

Der Begleitausschuss setzt sich aus den Programmpartnern, den Verwaltungsorganen des Programms, der Europäischen Kommission sowie aus Wirtschafts- und Sozialpartnern und Vertretern der Zivilgesellschaft zusammen.

Alle zur Umsetzung des Programms relevanten Entscheidungen werden im Rahmen dieses Gremiums getroffen.

Mitglieder des Begleitausschusses mit Stimmrecht

Der Begleitausschuss setzt sich aus den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der folgenden Partnerbehörden oder ihrer Vertreter zusammen, die jeweils über ein Stimmrecht verfügen:

  • das Großherzogtum Luxemburg, vertreten durch seinen Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur Claude TURMES,
  • Wallonien, vertreten durch den Ministerpräsidenten Elio DI RUPO,
  • die Föderation Wallonien-Brüssel, vertreten durch den Ministerpräsidenten Pierre-Yves JEHOLET,
  • die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, vertreten durch den Ministerpräsidenten Oliver PAASCH,
  • das Saarland, vertreten durch die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Anke REHLINGER,
  • Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Daniela SCHMITT und den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier Thomas LINNERTZ,
  • die Französische Republik, vertreten durch den Präfekten der Region Grand Est Stéphane FRATACCI,
  • die Region Grand Est, vertreten durch ihren Präsidenten Jean ROTTNER,
  • der Departementrat Meurthe-et-Moselle, vertreten durch seinen Präsidenten Valérie BEAUSERT-LEICK,
  • der Departementrat Meuse, vertreten durch seinen Präsidenten Jérôme DUMONT,
  • der Departementrat Moselle, vertreten durch seinen Präsidenten Patrick WEITEN.
Mitglieder des Begleitausschusses ohne Stimmrecht

Folgende Institutionen können bei Bedarf während der Beratungen des Begleitausschusses konsultiert werden. Sie können ihre Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten darlegen, ohne jedoch an den Entscheidungen teilzunehmen:

  • die Europäische Kommission
  • die Verwaltungsbehörde des Programms / das Gemeinsame Sekretariat
  • die Bescheinigungsbehörde
  • die Prüfbehörde
  • die Kontaktstellen des Programms INTERREG V A Großregion
  • das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
  • die Agence Nationale à la Cohésion des Territoires (Behörde des französischen Premierministers)

Des Weiteren werden verschiedene sozio-ökonomische Akteure eingeladen, die zur fachlichen Unterstützung oder als Beobachter am Ausschuss teilnehmen, ohne jedoch ein Stimmrecht zu besitzen.

Ein vom Begleitausschuss eingerichteter Lenkungsausschuss ist für die Auswahl der zu fördernden Projekte zuständig.

Der Lenkungsausschuss entscheidet ferner über gewisse Arten von Änderungen der Projekte im Rahmen ihrer Umsetzung.

Er setzt sich aus den Partnerbehörden des Programms zusammen.

Die Verwaltungsbehörde des Programms wird durch einen EVTZ nach luxemburgischen Recht, den „EVTZ-Verwaltungsbehörde Programm INTERREG V A Großregion“, gestellt.

Dem EVTZ gehören zwei Mitglieder an: der Regionalrat Grand-Est (Frankreich) und das Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen des Großherzogtums Luxemburg. Arbeitssitz des EVTZ ist das „Haus der Großregion“, welches in Esch-sur-Alzette (Luxemburg) angesiedelt ist.

Die Verwaltungsbehörde ist für die administrative, technische und finanzielle Umsetzung des Kooperationsprogramms sowie die Koordination der Zusammenarbeit der verschiedenen Instanzen des Programms verantwortlich.

Kontaktdaten der Verwaltungsbehörde und des Gemeinsamen Sekretariat

In der täglichen Verwaltungsarbeit wird die Verwaltungsbehörde durch das Gemeinsame Sekretariat unterstützt, welches ebenfalls im „Haus der Großregion“ in Esch-sur-Alzette angesiedelt ist.

Das Gemeinsame Sekretariat fungiert ferner als zentrale Anlaufstelle für die Projektpartner: Es informiert potenzielle Begünstigte über die Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Programms INTERREG V A Großregion und begleitet die Projektpartner bei der administrativen, inhaltlichen und finanziellen Umsetzung ihrer grenzüberschreitenden Projekte.

Es nimmt unter anderem die folgenden Aufgaben wahr:

  • Bewerbung des Programms INTERREG V A Großregion und Information der potenziellen Begünstigten hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten, gemeinsam mit den Kontaktstellen
  • Organisation des Verfahrens zur Einreichung von Projekten und Überprüfung der Zulässigkeit der Projektkurzfassungen und Langanträge
  • Prüfung der EFRE-Anträge, unter Beteiligung der Partnerbehörden des Programms
  • Information der Begünstigten über die im Lenkungsausschuss getroffenen Entscheidungen
  • Erstellung der EFRE-Zuwendungsverträge
  • Beratung und Unterstützung der Begünstigten hinsichtlich der Umsetzung ihrer Projektaktionen und der finanziellen Umsetzung der Projekte.

Kontaktdaten der Verwaltungsbehörde und des Gemeinsamen Sekretariat

Die Aufgabe der Beratung der Projektträger, insbesondere im Rahmen der Antragstellung, wird von den Kontaktstellen wahrgenommen, wodurch ein direkter Kontakt mit den Projektträgern vor Ort möglich ist.

Aufgaben der Kontaktstellen sind insbesondere:

  • Information der potenziellen Begünstigten über das Programm INTERREG V A Großregion und seine Finanzierungsmöglichkeiten
  • Hilfestellung der Projektpartner in der Entwicklung ihrer Projektkurzfassung und des Antragsdossiers
  • Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Projektpartnern
  • Begleitung der Projektpartner ihres Teilgebiets im Rahmen der Umsetzung genehmigter Projekte.

Liste der Kontaktstellen

Die First-Level-Kontrolle der im Rahmen eines Projektes getätigten Ausgaben ist dezentral in jedem Teilgebiet des Programms INTERREG V A Großregion organisiert. Dies bedeutet, dass jeder Projektpartner seine Mittelabrufe bei der für sein Gebiet zuständigen First-Level-Kontrollstelle einreicht, die diese kontrolliert.

Die Funktion der Bescheinigungsbehörde wird vom Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen des Großherzogtums Luxemburg wahrgenommen.

Sie ist für die Zertifizierung der Ausgaben an die Europäische Kommission, die auf der First-Level-Ebene kontrolliert wurden, zuständig sowie für die Auszahlung der EFRE-Fördermittel an die federführenden Begünstigten.

In diesem Rahmen kann sie auch Stichprobenkontrollen vor Ort bei den einzelnen Projektpartnern durchführen.

Die Aufgabe der Prüfbehörde wird von der Inspection générale des Finances des Großherzogtums Luxemburg wahrgenommen.

Sie ist für die Benennung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde zuständig sowie für die Prüfung des Verwaltungs- und Kontrollsystems des Programms und die Kontrolle der Einhaltung der definierten Verfahrensregeln.

Darüber hinaus koordiniert die Prüfbehörde die Kontrollen der sogenannten zweiten Ebene, in deren Rahmen Projekte im Stichprobenverfahren von den zuständigen Prüfstellen kontrolliert werden.

Die ersten Schritte zu einem grenzüberschreitenden Projekt…

Ein Interreg Großregion-Projekt, das ist eine grenzüberschreitende Projektzusammenarbeit zwischen zwei oder mehr Partnereinrichtungen aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten im Kooperationsraum der Großregion.

Ein Projekt zeichnet sich immer durch einen tatsächlichen grenzüberschreitenden Mehrwert aus. Verwaltet wird es zweisprachig (deutsch-französisch).
Die Projektdauer liegt durchschnittlich bei drei Jahren.

Einen ersten Überblick gibt auch unser INTERREG V A Großregion-Flyer.

Potenzielle Begünstigte

Hier ist eine Liste von Beispielen für Strukturen, die Partner in Interreg-Großregion-Projekten sein können:

  • Öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen von öffentlichem Interesse,
  • Unternehmen,
  • Verbände und Vereine
  • Kammern und äquivalente Einrichtungen,
  • Bildungseinrichtungen (Schulen, Universitäten, Hochschuleinrichtungen, allgemeinbildende und berufliche Schulen),
  • Forschungseinrichtungen und Kompetenzzentren,
  • Einrichtungen und Unternehmen, die den öffentlichen Verkehr organisieren,
  • Natur- und Nationalparke,
  • Zweckverbände,
  • Landwirtschaftsbetriebe,
  • Akteure im Tourismusbereich,
  • Vereinigungen im Bereich Natur- und Umweltschutz,
  • öffentliche und private Kultureinrichtungen,
  • Einrichtungen des sozialen Wohnungsbaus,
  • Krankenhäuser und Krankenkassen,
  • Kompetenzpole und -cluster,
  • Berufsverbände und Gewerkschaften,
  • Innovations-, Technologie- und Gründerzentren,
  • Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Die vollständige Auflistung ist dem Kooperationsprogramm zu entnehmen.

Programmstrategie 2014-2020

140 Millionen EUR EFRE-Mittel zur Förderung grenzüberschreitender Projekte

Für die aktuelle Programmperiode 2014-2020 verfügt das Programm über ein Budget von knapp 140 Millionen Euro EFRE-Mittel (139.802.646 EUR).

Da Projekte in Höhe von bis zu 60% aus EFRE-Mitteln kofinanziert werden können, liegt das Gesamtkostenvolumen für Projekte damit bei ca. 233 Millionen EUR.

Die thematischen Prioritäten des Programms

Die Strategie des Programms ist schwerpunktmäßig auf die Bereiche Beschäftigung, räumliche Entwicklung und Wirtschaft ausgerichtet, wobei die Förderung der Beschäftigung auf dem großregionalen Arbeitsmarkt an oberster Stelle der Prioritäten steht.

Die geförderten Projekte müssen sich inhaltlich in eine der vier großen Prioritätsachsen des Programms einordnen.

  • Prioritätsachse 1: Die Entwicklung eines integrierten Arbeitsmarktes durch die Förderung von Bildung, Ausbildung und Mobilität weiter voranbringen
  • Prioritätsachse 2: Eine umweltfreundliche Entwicklung der Großregion und eine Verbesserung des Lebensumfelds sicherstellen
  • Prioritätsachse 3: Die Verbesserung der Lebensbedingungen
  • Prioritätsachse 4: Die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Großregion fördern

Prioritätsachsen und spezifische Ziele

axe 1 emploi mobilite
Prioritätsachse 1
Entwicklung eines integrierten Arbeitsmarktes durch die Förderung von Bildung, Ausbildung und Mobilität weiter voranbringen

Im Rahmen dieser Prioritätsachse zielt das Programm auf die Förderung einer nachhaltigen und hochwertigen Beschäftigung ab sowie auf die Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte durch Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsamer lokaler Beschäftigungsinitiativen, Informations- und Beratungsdienste und gemeinsamer Ausbildungsmaßnahmen.

Dieser Prioritätsachse sind zwei spezifische Ziele untergeordnet:

  • Spezifisches Ziel 1: Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und Erleichterung des Zugangs zum grenzübergreifenden Arbeitsmarkt
  • Spezifisches Ziel 2: Schaffung eines verbesserten Angebots im Bereich der nachhaltigen Mobilität, um die Mobilität der Grenzgänger und Auszubildenden zu erleichtern.

Maßnahmenbeispiele :

  • Gemeinsames Weiterbildungsangebot von öffentlichen Einrichtungen der Erwachsenenbildung
  • Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Hochschuleinrichtungen zur Förderung der Anerkennung von beruflichen Kompetenzen und die Entwicklung von dualen Ausbildungen
  • Vereinbarung zwischen Arbeitsagenturen zur Organisation von grenzüberschreitenden Berufspraktika
  • Grenzüberschreitende Vernetzung von Schulen
  • Unterstützung gemeinsamer Erfahrungen zur Förderung der interkulturellen und sprachlichen Vielfalt der Großregion
  • Förderung von Mehrsprachigkeit mitsamt dem interkulturellen Verständnis in allen Alterskategorien
  • Veranstaltung von Beratungsworkshops zur grenzüberschreitenden Arbeitssuche und „Job dating“
  • Analyse im Hinblick auf die Schlüsselqualifikationen, die von den Unternehmen der Großregion verlangt werden
  • Zusammenführung der bestehenden Statistiken und  Datenverarbeitung zur besseren Kenntnis der grenzüberschreitenden Mobilität
  • Schaffung eines Kurzstreckenfahrscheins im ÖPNV der grenzüberschreitend gültig ist
  • Schaffung von grenzüberschreitenden Buslinien in den grenzüberschreitenden Lebensräumen

Weitere Maßnahmenbeispiele können Sie dem Kooperationsprogramm entnehmen.

axe 2 environnement
Prioritätsachse 2
Eine umweltfreundliche Entwicklung der Großregion und eine Verbesserung des Lebensumfelds sicherstellen

Diese Prioritätsachse ist auf die Erhaltung und den Schutz der Umwelt sowie die Förderung der Ressourceneffizienz ausgerichtet.

Hierzu zählen insbesondere die Bewahrung, der Schutz, die Förderung und die Entwicklung des Natur- und Kulturerbes. Weiterhin sollen der industrielle Wandel hin zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft unterstützt und ökologisches Wachstum, Öko-Innovation und das Umweltleistungsmanagement im öffentlichen und privaten Sektor gefördert werden.

Folgende spezifische Ziele werden unter dieser Prioritätsachse angestrebt:

  • Spezifisches Ziel 3: Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands der Umwelt
  • Spezifisches Ziel 4: Steigerung der kulturellen und touristischen Aufwertung des Natur- und Kulturerbes
  • Spezifisches Ziel 5: Verringerung der Umweltbelastungen im Rahmen der wirtschaftlichen und räumlichen Entwicklung der Großregion

Maßnahmenbeispiele :

  • Gemeinsame Verwaltung grenzüberschreitender Gewässer
  • Abgestimmte Maβnahmen in der Wasserversorgung und Grundwassererfassung
  • Grenzüberschreitende Sensibilisierung für das eigene Naturerbe
  • Entwicklung und Abstimmung innovativer Maßnahmen um Touristen zu empfangen
  • Professionalisierung, Zusammenarbeit und Vernetzung der Akteure aus Kultur und Tourismus
  • Gemeinsame Strategie der Tourismuseinrichtungen in den Bereichen Industrie-, Natur-, Geo- und Gedenktourismus
  • Grenzüberschreitende Zusammenschlüsse für die lokale Energie- und Wärmeerzeugung
  • Einrichtung eines grenzüberschreitenden Instruments zur Beobachtung und Gestaltung der Stadt- und Raumplanung
  • Unterstützung der Entwicklung von Strategien und Instrumenten, um die Anwendung des Konzepts der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen zu fördern
axe 3 social inclusion
Prioritätsachse 3
Verbesserung der Lebensbedingungen

Diese Prioritätsachse zielt auf die Förderung der sozialen Inklusion und die Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung ab.

So sollen Investitionen in eine Gesundheits- und Sozial-Infrastruktur, die zur nationalen, regionalen und lokalen Entwicklung beiträgt, unterstützt werden, um Ungleichheiten in Bezug auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verringern.

Die soziale Inklusion soll durch einen besseren Zugang zu sozialen, kulturellen und Erholungsdienstleistungen sowie durch den Übergang von institutionalisierten zu gemeindenahen Diensten gefördert werden.

Zwei spezifische Ziele sind dieser Prioritätsachse zugeordnet:

  • Spezifisches Ziel 6: Schaffung eines verbesserten abgestimmten Angebots im Bereich Gesundheit und Vorsorge
  • Spezifisches Ziel 7: Schaffung eines verbesserten grenzüberschreitenden Angebots von sozial inklusiven Dienstleistungen und Einrichtungen

Maßnahmenbeispiele :

  • Unterstützung der Entwicklung von Kooperationsvereinbarungen zwischen Gesundheitseinrichtungen (z.B. Krankenhäuser und Krankenkassen)
  • Gemeinsame Nutzung von hochtechnologischer medizinischer Ausrüstung
  • Koordinierung der Rettungsdienste
  • Erstellung eines ausführlichen Verzeichnisses des Angebots an Betreuungseinrichtungen für ältere Menschen
  • Entwicklung eines abgestimmten Angebots in der Kinderbetreuung
  • Entwicklung von Instrumenten zur besseren Steuerung, Zusammenarbeit und Außenwirkung der Strukturen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
  • Pilotprojekte im Bereich grenzüberschreitender Präventionsinitiativen
  • Grenzüberschreitende Sportveranstaltungen
  • Entwicklung und Umsetzung von Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie Unterstützung der Freiwilligentätigkeit und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Vereinsleben
axe 4
Prioritätsachse 4
Die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Großregion steigern

Diese Prioritätsachse zielt auf die Förderung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab.

Sie ist in folgende spezifische Ziele unterteilt:

  • Spezifisches Ziel 8: Verstärkung der grenzüberschreitenden Kooperationen im Bereich F&E, um die Großregion zu einem Standort für Exzellenzforschung zu machen
  • Spezifisches Ziel 9: Förderung der Innovationskapazitäten der Wirtschaftsakteure zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Großregion
  • Spezifisches Ziel 10: Stärkung der Präsenz der KMU der Großregion auf den internationalen Märkten

Maßnahmenbeispiele:

  • Schaffung einer Doktorandenschule
  • Unterstützung beim Wissens- und Technologietransfer in alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft
  • Gemeinsame Nutzung von Forschungsausrüstung
  • Entwicklung einer grenzüberschreitenden Datenbank für Forschung und Innovation
  • Finanzierung von Technologieplattformen, z. B. Living Labs
  • Unterstützung von Kooperationsprojekten der angewandten Forschung,
  • Identifizierung von Forschungsprojekten und Vernetzung der entsprechenden Labore mit Unternehmen, die sie wirtschaftlich verwerten können,
  • Maßnahmen zur wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen
  • Schaffung eines Informations- und Beratungszentrums („One-stop-shop“) zu strategischen, administrativen und technischen Fragen, die mit der Entwicklung des Geschäfts jenseits der Grenze verbunden sind,
  • Schulungsprogramme zur Unternehmensübernahme,
  • Schaffung einer grenzüberschreitenden Plattform zur Unternehmensübernahme,
  • Schaffung von grenzüberschreitenden Kompetenzzentren.

Weitere Maßnahmenbeispiele können dem Kooperationsprogramm entnommen werden.

Die Realisierungen des Programms

Jedes Jahr veröffentlicht das Programm eine übersichtliche und leserfreundliche Zusammenfassung der wesentlichen Durchführungen und wichtigsten Ergebnisse des vergangenen Jahres.

Klicken Sie auf jedes Bild, um das Dokument zu lesen.

Mehr Informationen zum Programm

Ausführliche Informationen zum Programm, den Fördermöglichkeiten und den Modalitäten zur Einreichung und Umsetzung von Projekten sind im Leitfaden für Antragsteller enthalten, den Sie in der Rubrik Dokumente einsehen können.