Das INTERREG-Programm Großregion fördert grenzüberschreitende Kooperationen zwischen lokalen und regionalen Partnern aus den verschiedenen Gebieten der Großregion.
Mittels dieser verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit soll der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt des großregionalen Raums gestärkt und eine Verringerung der grenzbedingten Hemmnisse erzielt werden.
Gefördert werden können sowohl kleinräumige Kooperationen in einzelnen Teilgebieten als auch großangelegte Projekte auf der Ebene der gesamten Großregion.
Europäische territoriale Zusammenarbeit
Die Europäische Union fördert die Zusammenarbeit zwischen Regionen und Ländern, um deren wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu unterstützen und das Hindernis der Grenzen zu überwinden.
Diese Europäische Territoriale Zusammenarbeit (Interreg) ist in mehrere Bereiche gegliedert:
Interreg A – Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
37,5% der EU-Bevölkerung leben in Grenzgebieten, entlang von 38 Binnengrenzen, die aus geografischen und sprachlichen Barrieren bestehen und oft die Narben europäischer Kriege tragen. Interreg wurde 1990 als Gemeinschaftsinitiative ins Leben gerufen und im Jahr 2000 zu einem formellen “Ziel” der europäischen Kohäsionspolitik umgestaltet.
Die europäische grenzüberschreitende Zusammenarbeit, bekannt als Interreg A, unterstützt die Zusammenarbeit zwischen NUTS III-Regionen aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten, die direkt an den Grenzen liegen oder an diese angrenzen. Sie zielt darauf ab, gemeinsame Herausforderungen, die in den Grenzregionen identifiziert wurden, zu bewältigen und das ungenutzte Wachstumspotenzial in den Grenzregionen zu nutzen und gleichzeitig den Kooperationsprozess im Sinne einer harmonischen Gesamtentwicklung der Union zu verstärken.
Die Großregion, das ist ein heterogener Raum, der vier EU-Mitgliedstaaten – Luxemburg-Belgien-Deutschland Frankreich, fünf Regionen und drei Sprachen (Deutsch, Französisch, Luxemburgisch) umfasst.
Auf einer Fläche von 65 401 km2 leben rund 11,4 Millionen Menschen.
Hier sehen Sie einen Umriss des Kooperationsgebietes des Programms INTERREG V A Großregion.
Verschiedene Instanzen sind an der Verwaltung des Programms INTERREG V A Großregion beteiligt. Die folgenden Umschalter geben einen Überblick über die Strukturen und Organe der Programmverwaltung.
Das INTERREG-Programm stützt sich auf ein Netzwerk öffentlicher Einrichtungen, die das Kooperationsprogramm ausgearbeitet haben und für seine Umsetzung verantwortlich sind. Diese Partnerbehörden sind auch für die Auswahl der geförderten Projekte zuständig und begleiten deren
Umsetzung mit. Sie sind in den politischen Entscheidungsgremien des Programms INTERREG V A Großregion, dem Begleit- und Lenkungsausschuss, vertreten.
Die elf Partnerbehörden des Programms sind:
Der Begleitausschuss ist das Entscheidungsgremium des Programms INTERREG Großregion. Er legt die Strategie des Programms INTERREG Großregion fest und stellt die Effizienz und Qualität der Umsetzung des Kooperationsprogramms sicher.
Der Begleitausschuss setzt sich aus den Programmpartnern, den Verwaltungsorganen des Programms, der Europäischen Kommission sowie aus Wirtschafts- und Sozialpartnern und Vertretern der Zivilgesellschaft zusammen.
Alle zur Umsetzung des Programms relevanten Entscheidungen werden im Rahmen dieses Gremiums getroffen.
Der Begleitausschuss setzt sich aus den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der folgenden Partnerbehörden oder ihrer Vertreter zusammen, die jeweils über ein Stimmrecht verfügen:
Folgende Institutionen können bei Bedarf während der Beratungen des Begleitausschusses konsultiert werden. Sie können ihre Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten darlegen, ohne jedoch an den Entscheidungen teilzunehmen:
Des Weiteren werden verschiedene sozio-ökonomische Akteure eingeladen, die zur fachlichen Unterstützung oder als Beobachter am Ausschuss teilnehmen, ohne jedoch ein Stimmrecht zu besitzen.
Ein vom Begleitausschuss eingerichteter Lenkungsausschuss ist für die Auswahl der zu fördernden Projekte zuständig.
Der Lenkungsausschuss entscheidet ferner über gewisse Arten von Änderungen der Projekte im Rahmen ihrer Umsetzung.
Er setzt sich aus den Partnerbehörden des Programms zusammen.
Die Verwaltungsbehörde des Programms wird durch einen EVTZ nach luxemburgischen Recht, den „EVTZ-Verwaltungsbehörde Programm INTERREG V A Großregion“, gestellt.
Dem EVTZ gehören zwei Mitglieder an: der Regionalrat Grand-Est (Frankreich) und das Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen des Großherzogtums Luxemburg. Arbeitssitz des EVTZ ist das „Haus der Großregion“, welches in Esch-sur-Alzette (Luxemburg) angesiedelt ist.
Die Verwaltungsbehörde ist für die administrative, technische und finanzielle Umsetzung des Kooperationsprogramms sowie die Koordination der Zusammenarbeit der verschiedenen Instanzen des Programms verantwortlich.
Kontaktdaten der Verwaltungsbehörde und des Gemeinsamen Sekretariat
In der täglichen Verwaltungsarbeit wird die Verwaltungsbehörde durch das Gemeinsame Sekretariat unterstützt, welches ebenfalls im „Haus der Großregion“ in Esch-sur-Alzette angesiedelt ist.
Das Gemeinsame Sekretariat fungiert ferner als zentrale Anlaufstelle für die Projektpartner: Es informiert potenzielle Begünstigte über die Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Programms INTERREG V A Großregion und begleitet die Projektpartner bei der administrativen, inhaltlichen und finanziellen Umsetzung ihrer grenzüberschreitenden Projekte.
Es nimmt unter anderem die folgenden Aufgaben wahr:
Kontaktdaten der Verwaltungsbehörde und des Gemeinsamen Sekretariat
Die Aufgabe der Beratung der Projektträger, insbesondere im Rahmen der Antragstellung, wird von den Kontaktstellen wahrgenommen, wodurch ein direkter Kontakt mit den Projektträgern vor Ort möglich ist.
Aufgaben der Kontaktstellen sind insbesondere:
Die Funktion der Bescheinigungsbehörde wird vom Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen des Großherzogtums Luxemburg wahrgenommen.
Sie ist für die Zertifizierung der Ausgaben an die Europäische Kommission, die auf der First-Level-Ebene kontrolliert wurden, zuständig sowie für die Auszahlung der EFRE-Fördermittel an die federführenden Begünstigten.
In diesem Rahmen kann sie auch Stichprobenkontrollen vor Ort bei den einzelnen Projektpartnern durchführen.
Die Aufgabe der Prüfbehörde wird von der Inspection générale des Finances des Großherzogtums Luxemburg wahrgenommen.
Sie ist für die Benennung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde zuständig sowie für die Prüfung des Verwaltungs- und Kontrollsystems des Programms und die Kontrolle der Einhaltung der definierten Verfahrensregeln.
Darüber hinaus koordiniert die Prüfbehörde die Kontrollen der sogenannten zweiten Ebene, in deren Rahmen Projekte im Stichprobenverfahren von den zuständigen Prüfstellen kontrolliert werden.
Ein Interreg Großregion-Projekt, das ist eine grenzüberschreitende Projektzusammenarbeit zwischen zwei oder mehr Partnereinrichtungen aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten im Kooperationsraum der Großregion.
Ein Projekt zeichnet sich immer durch einen tatsächlichen grenzüberschreitenden Mehrwert aus. Verwaltet wird es zweisprachig (deutsch-französisch).
Die Projektdauer liegt durchschnittlich bei drei Jahren.
Einen ersten Überblick gibt auch unser INTERREG V A Großregion-Flyer.
Hier ist eine Liste von Beispielen für Strukturen, die Partner in Interreg-Großregion-Projekten sein können:
Die vollständige Auflistung ist dem Kooperationsprogramm zu entnehmen.
Für die aktuelle Programmperiode 2014-2020 verfügt das Programm über ein Budget von knapp 140 Millionen Euro EFRE-Mittel (139.802.646 EUR).
Da Projekte in Höhe von bis zu 60% aus EFRE-Mitteln kofinanziert werden können, liegt das Gesamtkostenvolumen für Projekte damit bei ca. 233 Millionen EUR.
Die Strategie des Programms ist schwerpunktmäßig auf die Bereiche Beschäftigung, räumliche Entwicklung und Wirtschaft ausgerichtet, wobei die Förderung der Beschäftigung auf dem großregionalen Arbeitsmarkt an oberster Stelle der Prioritäten steht.
Die geförderten Projekte müssen sich inhaltlich in eine der vier großen Prioritätsachsen des Programms einordnen.
Im Rahmen dieser Prioritätsachse zielt das Programm auf die Förderung einer nachhaltigen und hochwertigen Beschäftigung ab sowie auf die Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte durch Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsamer lokaler Beschäftigungsinitiativen, Informations- und Beratungsdienste und gemeinsamer Ausbildungsmaßnahmen.
Dieser Prioritätsachse sind zwei spezifische Ziele untergeordnet:
Maßnahmenbeispiele :
Weitere Maßnahmenbeispiele können Sie dem Kooperationsprogramm entnehmen.
Diese Prioritätsachse ist auf die Erhaltung und den Schutz der Umwelt sowie die Förderung der Ressourceneffizienz ausgerichtet.
Hierzu zählen insbesondere die Bewahrung, der Schutz, die Förderung und die Entwicklung des Natur- und Kulturerbes. Weiterhin sollen der industrielle Wandel hin zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft unterstützt und ökologisches Wachstum, Öko-Innovation und das Umweltleistungsmanagement im öffentlichen und privaten Sektor gefördert werden.
Folgende spezifische Ziele werden unter dieser Prioritätsachse angestrebt:
Maßnahmenbeispiele :
Diese Prioritätsachse zielt auf die Förderung der sozialen Inklusion und die Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung ab.
So sollen Investitionen in eine Gesundheits- und Sozial-Infrastruktur, die zur nationalen, regionalen und lokalen Entwicklung beiträgt, unterstützt werden, um Ungleichheiten in Bezug auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verringern.
Die soziale Inklusion soll durch einen besseren Zugang zu sozialen, kulturellen und Erholungsdienstleistungen sowie durch den Übergang von institutionalisierten zu gemeindenahen Diensten gefördert werden.
Zwei spezifische Ziele sind dieser Prioritätsachse zugeordnet:
Maßnahmenbeispiele :
Diese Prioritätsachse zielt auf die Förderung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab.
Sie ist in folgende spezifische Ziele unterteilt:
Maßnahmenbeispiele:
Weitere Maßnahmenbeispiele können dem Kooperationsprogramm entnommen werden.
Jedes Jahr veröffentlicht das Programm eine übersichtliche und leserfreundliche Zusammenfassung der wesentlichen Durchführungen und wichtigsten Ergebnisse des vergangenen Jahres.
Klicken Sie auf jedes Bild, um das Dokument zu lesen.
Ausführliche Informationen zum Programm, den Fördermöglichkeiten und den Modalitäten zur Einreichung und Umsetzung von Projekten sind im Leitfaden für Antragsteller enthalten, den Sie in der Rubrik Dokumente einsehen können.