Gemäß den europäischen Verordnungen (Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie 42/2001/EG) dürfen die Akteure der Großregion ihre Meinung zu den Umweltauswirkungen des zukünftigen Programms Interreg VI Großregion (2021-2027) äußern.
Dokumente
Die Verwaltungsbehörde des Programms stellt der Öffentlichkeit zur Beantwortung der Konsultation die folgenden Dokumente zur Verfügung:
- Entwurf des Kooperationsprogramms 2021-2027
- Umweltbericht Großregion 2021-2027
- Bericht der Umweltprüfung
- Nicht-technische Zusammenfassung der Umweltprüfung
- Bekanntmachung der öffentlichen Konsultation der strategischen Umweltprüfung und des Entwurfs des Kooperationsprogramms INTERREG VI Großregion 2021-2027
Stellungnahmen zur Umweltprüfung der verschiedenen Teilgebieten
- Stellungnahme des Saarlandes (DE)
- Stellungnahme der Wallonie (FR)
- Stellungnahme Rheinland-Pfalz (DE)
- Stellungnahme der Région Grand-Est (FR)
- Stellungnahme Luxemburg (LU)
Resultat der strategischen Umweltprüfung des Programms Interreg VI Großregion 2021-2027
- Umweltbericht Großregion 2021-2027
- Nicht-technische Zusammenfassung der Umweltprüfung
- Zusammenfassende Erklärung Interreg GR 2021-2027
Zeitraum der Konsultation
Der Zeitraum für die Konsultation – geregelt durch nationale und regionale Bestimmungen – sowie die Termine für den Start und den Abschluss der Konsultation sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Land/Region | Fristen für die Konsultationen | Datum des Starts und des Abschlusses der Konsultationen |
Luxemburg | 45 Tage ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Konsultation | 1. Dezember 2021 – 31. Januar 2022 |
Belgien | 45 Tage ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung zur Konsultation | 1. Dezember 2021 – 31. Januar 2022 |
Frankreich | 30 Tage ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung zur Konsultation | 3. Januar 2022 – 1. Februar 2022 |
Deutschland | 60 Tage (zwei Monate) ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Konsultation | 1. Dezember 2021 – 31. Januar 2022 |
Es ist zu beachten, dass die am 1. Dezember 2021 beginnende Konsultation nur für Luxemburg, Belgien und Deutschland gilt. Die Konsultation auf französischer Seite wird ab Januar 2022 starten.