So sieht das Logo unseres Programms aus:
Alle im Rahmen des INTERREG-Programms Großregion unterstützten Projekte müssen dieses Logo bei ihren Informations- und Kommunikationsmaßnahmen verwenden und so auf die Unterstützung durch das Programm hinweisen.
Warum ist dies notwendig?
Als Begünstigter des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) haben Sie eine in den EU-Regularien festgeschriebene Publizitätsverpflichtung.
Dies bedeutet, dass Sie Ihr Projekt gegenüber einem breiten Zielpublikum (z.B. der breiten Öffentlichkeit, Ihren Partnern, den Medien etc.) bekannt machen und dabei auf die Unterstützung durch die Europäische Union hinweisen.
Aber welches sind die europäischen Vorschriften, die im Hinblick auf die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zu beachten sind? Und wie kann man der Kommunikationsverpflichtung bestmöglichst nachkommen?
Die Antworten auf diese Fragen und weitere nützliche Informationen finden Sie in dem Dokument “Informations- und Kommunikationsvorschriften” unseres Leitfadens.
Leitfaden: Informations- und Kommunikationsvorschriften
Aktualisierte Fassung vom 16.10.2018
Download des Programmlogos

Weiss
Download der EU-Flagge
Mehr Informationen und Formate zu der EU-Flagge finden Sie unter: https://europa.eu/european-union/about-eu/symbols/flag_de
Personalisiertes Projektlogo
Im Sinne einer harmonisierten Kommunikationsstrategie des Programms und der Projekte wird jedem geförderten Projekt ein personalisiertes Projektlogo im Interreg-Corporate-Design angeboten. Der Projektkurztitel wird dabei in das Logo aufgenommen, wobei er in der Farbe des jeweiligen thematischen Prioritätsschwerpunktes erscheint, dem das Projekt angehört. Dadurch wird auch die Einhaltung der Publizitätsvorschriften erheblich erleichtert.
So kann ein solches Projektlogo für ein Projekt der Prioritätsachse 2 aussehen:

Musterformulare für die Projektplakate und Hinweisschilder
Alle genehmigten Projekte erhalten von uns Mustervorlagen zur Erstellung der verpflichtenden Projektplakate und Hinweisschilder (gesondere Bestimmungen für Infrastrukturprojekte). Diese können Sie auch gerne bei unserer Kommunikationsreferentin anfragen.
Kurzüberblick über die Informations- und Kommunikationsvorschriften
Im Rahmen des Auftaktseminars für genehmigte Projekte wurde ein Überblick über die Kommunikationsvorschriften gegeben. Diese können Sie auf den Seiten 27-44 der Power-Point-Präsentation einsehen.
Fragen oder weitere Informationen?
Bei Fragen können Sie sich gerne über die E-Mail Adresse communication@interreg-gr.lu an uns wenden.