Der erste Aufruf für Kleinprojekte des Programms Interreg Großregion 2021-2027 wird im Herbst 2023 starten. Die Einreichungsphase für Kleinprojekte findet vom 16.10.2023 bis zum 08.12.2023 statt.
Informationen
Das Dokument “Bestimmungen des 1. Kleinprojektaufrufs“, das am 14.09.2023 auf dieser Seite veröffentlicht wurde, wurde entsprechend aktualisiert. Das aktualisierte Dokument enthält die Termine für die Einreichung von Kleinprojekten. Es kann unten heruntergeladen werden.
Das Antragsformular muss vollständig in JEMS ausgefüllt werden (siehe Reiter unten), vom 16.10.2023 bis zum 08.12.2023. Die Anhänge zum Antragsformular müssen ebenfalls dort hochgeladen werden.
Die Kontaktstelle in Ihrem Teilgebiet können Sie während des gesamten Kleinprojektaufrufs begleiten und beraten.
Ihre Kontaktdaten finden Sie auf der Seite “Kontaktstellen”: http://www.interreg-gr.eu/de/kontaktstellen/
JEMS
JEMS ist das Tool für die Einreichung und die Verwaltung von Projekten und Kleinprojekten des Programms Interreg Großregion.
Zugang zu JEMS erhalten Sie über den folgenden Link: https://www.interreg-gr.net
Dokumente
- Leitfaden „wie baut man ein Kleinprojekt auf?“: dieser Leitfaden enthält alle Informationen, die Sie brauchen, um Ihr Kleinprojekt aufzubauen, sowie seine Umsetzungsmodalitäten. Er sollte im Vorfeld der Einreichung des Antrags auf Förderung gelesen werden.
- Allgemeine Kleinprojektbedingungen: dieses Dokument legt alle Regeln und Bestimmungen fest, die für Kleinprojekte und das Programm im Rahmen der Umsetzung eines Kleinprojekts gelten. Es sollte im Vorfeld der Einreichung des Antrags auf Förderung gelesen werden.
- Bestimmungen des 1. Kleinprojektaufrufs (Version vom 26.09.2023): dieses Dokument legt alle Regeln und Bestimmungen fest, die ausschließlich für Kleinprojekte des 1. Kleinprojektaufrufs gelten. Es sollte im Vorfeld der Einreichung des Antrags auf Förderung gelesen werden.
- Leitfaden für die Einreichung des Antrags auf EFRE-Förderung auf JEMS: dieses Dokument erklärt Ihnen ausführlich, wie einen Antrag auf EFRE-Förderung auf JEMS auszufüllen und einzureichen ist. Wir empfehlen Ihnen, dieses Dokument zu konsultieren, wenn Sie sich in der JEMS-Software befinden.
Die folgenden Dokumente sind Anhänge zum Antragsformular. Sie müssen in JEMS eingereicht und von den Kleinprojektpartnern ausgefüllt werden (siehe Seite 73 des Leitfadens für die Einreichung des Antrags auf JEMS). Achtung! Einige der nachfolgenden Dokumente sind nur unter bestimmten Bedingungen auszufüllen. Achten Sie darauf, dass Sie den Inhalt vor dem Ausfüllen genau lesen.
- Übersichtstabelle Belege
- Verpflichtungserklärung Federführender Partner
- Verpflichtungserklärung finanzieller Partner
- Erklärung zur Finanzierung aus Eigenmitteln
- Erklärung zur öffentlichen/privaten Kofinanzierung
- Eidesstattliche Erklärung zur Bonität des federführenden Partners / des finanziellen Partners
- EFRE-Zuwendungsbescheid Kleinprojekte: Nach Genehmigung des Kleinprojekts wird dieses Dokument vom Gemeinsamen Sekretariat ausgefüllt und von der Verwaltungsbehörde unterzeichnet.
- Kommunikationsleitfaden: Dieses Dokument sollte vor und während der Umsetzung Ihres Kleinprojekts konsultiert werden, um sich über die Kommunikations- und Informationsregeln zu informieren, die bei der Gewährung einer EFRE-Förderung einzuhalten sind.
Aktualisierung am 28.09.2023 ; Veröffentlichung am 14.09.2023
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