Seit 2018 arbeiten die Verwaltungsbehörde und die Programmpartner an der Vorbereitung des nächsten Programms Interreg VI für die nächste Förderperiode 2021-2027.
Die Verwaltungsbehörde arbeitet schon an Aspekten des Kooperationsprogramms, wie dem Verwaltungs- und Kontrollsystem, dem IT-Verwaltungssystem, den Förderfähigkeitsregeln der Ausgaben, den Indikatoren usw.
Auf dieser Seite finden Sie die letzten Informationen zu diesen Vorarbeiten.
Die Europäische Kommission veröffentlicht die ersten Entwürfe der Verordnungen für den Programmzeitraum 2021-2027.
Die Programmpartner des Programms Interreg Großregion bilden eine „Post 2020“-Arbeitsgruppe, um das neue Programm auszuarbeiten.
Die Mitglieder der „Post 2020“-Arbeitsgruppe beginnen die Diskussionen um das VKS, um die Schwierigkeiten von Interreg V zu beheben und Lösungen für Interreg VI vorzuschlagen.
Auch ein neues elektronisches Datenaustauschsystem wird diskutiert.
Das Border Orientation Paper für die Großregion wird von der europäischen Kommission vorgestellt.
Das Programm startet die sozioökonomische Analyse, indem es die verschiedenen grenzüberschreitenden und nationalen Institutionen in der Großregion konsultiert.
Außerdem wurde eine Konsultation zu den thematischen Prioritäten für die Großregion eingeleitet.
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat erzielen eine Einigung: Der zukünftige Rechtsrahmen stabilisiert sich.
Die Mitglieder der „Post 2020“-Arbeitsgruppe beginnen die Diskussionen um die Interventionslogik und vereinfachte Kosten.
Die Programmpartner des zukünftigen Programms Interreg VI Großregion haben die politischen und spezifischen Ziele für den Programmzeitraum 2021-2027 bestätigt.
Die Verordnungen werden im Juni 2021 offiziell veröffentlicht.
Im Herbst 2021 haben die Vertreter der Programmpartner des zukünftigen Programms Interreg VI Großregion eine erste Version des Kooperationsprogramms verabschiedet.
Die Verwaltungsbehörde übermittelt das operationelle Programm an die Europäische Kommission.
24.03.2022
Hier können Sie die aktuellste Fassung des Kooperationsprogramms 2021-2027 herunterladen.
Am 24. März 2022 haben die politischen Vertreter des zukünftigen Programms Interreg Großregion (2021-2027) einstimmig den Inhalt des Kooperationsprogramms genehmigt, das somit der Europäischen Kommission zur Kommentierung und Genehmigung vorgelegt wurde.
Die Europäische Kommission wird innerhalb von fünf Monaten nach Übermittlung des Kooperationsprogramms ihre Analysen und Kommentare , auf deren Grundlage das Programm Interreg Großregion die letzten Anpassungen vornehmen wird, mitteilen.
Am 12. März 2021 haben die Partner des zukünftigen Programms Interreg VI Großregion die politischen und spezifischen Ziele der Programmperiode 2021-2027 festgelegt.
Das künftige Programm wird sich auf 4 politische Ziele konzentrieren, die in 11 spezifische Ziele unterteilt sind, die den aktuellen Herausforderungen des grenzüberschreitenden Gebiets am besten gerecht werden.
Durch diese Ziele wird das Programm auch Querschnittsthemen wie Mobilität, Innovation, Digitalisierung und Unterstützung für KMU in Angriff nehmen.
Vorgesehene EFRE-Mittel (Fassung des Kooperationsprogramms des 24.03.2022) : 51.011.888,13 €
Spezifische Ziele:
Vorgesehene EFRE-Mittel (Fassung des Kooperationsprogramms des 24.03.2022) : 51.011.888,13 €
Spezifische Ziele:
Vorgesehene EFRE-Mittel (Fassung des Kooperationsprogramms des 24.03.2022) : 47.611.095,59 €
Spezifische Ziele:
Vorgesehene EFRE-Mittel (Fassung des Kooperationsprogramms des 24.03.2022) : 20.404.755,25 €
Spezifische Ziele:
Das neue kohäsionspolitische Legislativpaket ist am 30. Juni 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Alle Verordnungen traten am 1. Juli 2021 in Kraft.
Offizielles Logo Interreg VI A Großregion für den Zeitraum 2021-2027
Ikonen der vier Prioritäten des Programms Interreg VI A Großregion für den Zeitraum 2021-2027
Hier finden Sie weitere Dokumente, die die aktuellen Herausforderungen bei der Entwicklung des Kooperationsraums Interreg A Großregion zusammenstellen:
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