Dokumente

In dieser Rubrik finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Programm INTERREG V A Großregion.

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Leitfaden

Der Leitfaden richtet sich an Antragsteller und Projektpartner des Programms INTERREG V A Großregion und gibt nützliche Informationen und Hinweise zur Umsetzung eines grenzüberschreitenden Projektes.

Er ist in verschiedene Kapitel gegliedert, so dass direkt auf die Informationen zugegriffen werden kann, die in der jeweiligen Phase des Projektzyklus (Projektentwicklung und Antragstellung, Prüfphase des Projektes, Projektumsetzung, Abschluss) gerade relevant sind.

Ferner liefert er Hintergrundinformationen zu den Verfahren zur Verwaltung und Umsetzung des Kooperationsprogramms und gibt damit einen Einblick in den allgemeinen Rahmen, in den sich ein INTERREG-Projekt Großregion einordnet.

Noch nicht alle Kapitel des Leitfadens sind zum momentanen Zeitpunkt fertiggestellt.

 

Einzelne Kapitel des Leitfadens:

Musterformulare für die Erstellung der Kurzfassung:

Wir bitten Sie darauf acht zu geben, zur Bearbeitung der Kurzfassung dass Sie die aktuellste Softwareversion des PDF Readers zu benutzen. So können Sie sicherstellen dass Ihre Daten beim Ausfüllen des Dokuments nicht verloren gehen.

Musterformulare für die Erstellung des EFRE-Antrages:

Formulare im Rahmen der Projektumsetzung:

 

Verordnungen

Die Verordnungen zur Europäischen Kohäsionspolitik für die Förderperiode 2014-2020 wurden am 17. Dezember 2013 verabschiedet.

Diese Verordnungen legen die Maßnahmen zur Verwaltung der Programme, die besonderen Bestimmungen pro Fonds und die großen Interventionsprinzipien fest.

Bedeutsam für die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (INTERREG) ist, dass es für diese Programmperiode erstmals eine eigenständige Verordnung mit besonderen Bestimmungen zu dieser gibt.

Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates als Grundlage der INTERREG-Förderung:
Delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen der Kommission betreffend INTERREG:

In Ergänzung zur Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 wurde am 4. März 2014 seitens der Kommission eine Delegierte Verordnung bezüglich besonderer Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben verabschiedet.

  • Delegierte Verordnung (EU) Nr. 481/2014 der Kommission vom 4. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf besondere Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben für Kooperationsprogramme

Ferner wurden am 28. Juli 2014 seitens der Kommission Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 verabschiedet.

Diese Durchführungsverordnung enthält Einzelheiten betreffend die Übertragung und Verwaltung von Programmbeiträgen, die Berichterstattung über Finanzinstrumente, die technischen Merkmale der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für Projekte und das System zur Aufzeichnung und Speicherung von Daten.