
Verordnungen
Die Verordnungen zur Europäischen Kohäsionspolitik für die Förderperiode 2014-2020 wurden am 17. Dezember 2013 verabschiedet.
Diese Verordnungen legen die Maßnahmen zur Verwaltung der Programme, die besonderen Bestimmungen pro Fonds und die großen Interventionsprinzipien fest.
Bedeutsam für die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (INTERREG) ist, dass es für diese Programmperiode erstmals eine eigenständige Verordnung mit besonderen Bestimmungen zu dieser gibt.
Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates als Grundlage der INTERREG-Förderung:
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen für die verschiedenen Struktur- und Investitionsfonds
- Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
- Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ aus dem EFRE
Delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen der Kommission betreffend INTERREG:
In Ergänzung zur Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 wurde am 4. März 2014 seitens der Kommission eine Delegierte Verordnung bezüglich besonderer Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben verabschiedet.
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 481/2014 der Kommission vom 4. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf besondere Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben für Kooperationsprogramme
Ferner wurden am 28. Juli 2014 seitens der Kommission Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 verabschiedet.
Diese Durchführungsverordnung enthält Einzelheiten betreffend die Übertragung und Verwaltung von Programmbeiträgen, die Berichterstattung über Finanzinstrumente, die technischen Merkmale der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für Projekte und das System zur Aufzeichnung und Speicherung von Daten.
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1303/2013